Rechtsprechung
OLG Schleswig, 19.09.1980 - 2 W 77/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,8294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
FGG § 46
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgabe der Vormundschaft an das nach Aufenthaltswechsel des Mündels/Pfleglings nunmehr zuständige Vormundschaftsgericht. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 08.01.1980 - Allg. Reg. 86/79
Vormundschaftsgericht; Abgaberegelung; Wichtiger Grund Zweckmäßigkeit; Mündel; …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.1980 - 2 W 77/80
Ob der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1980, 290) zuzustimmen ist (a.A. zum Beispiel OLG Köln DAVorm 1980, 480 f), das für den Unterbringungsort des Mündels zuständige Vormundschaftsgericht sei in der Regel zu der Übernahme der Vormundschaft zwecks Erleichterung einer Prüfung der Unterbringungsgenehmigung verpflichtet, kann dahinstehen; hier bedarf es im Hinblick auf die Entfernung zwischen Celle und Glückstadt, sowie darauf, daß nach Aktenlage mit der Vormundschaft außer der jeweiligen Unterbringungsgenehmigung keine wesentlichen gerichtlichen Geschäfte verbunden sind, keiner näheren Erörterung dazu, daß durch die Übernahme der Vormundschaft unter Berücksichtigung des Wohles des Betroffenen ein Zustand geschaffen wird, der eine zweckmäßige, leichtere Führung der Angelegenheiten ermöglicht (…Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 46 Nr. 6 FGG mwN).
- OLG Schleswig, 26.11.1981 - 2 W 90/81 An diesem Grundsatz hält der Senat mit der in seinem Beschluß vom 19. September 1980 (SchlHA 1980, 199) zum Ausdruck gebrachten, hier nicht einschlägigen Einschränkung auch weiterhin fest.